WERKSCHUTZ

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Zunähst ist JEDER (Firmeninhaber) (Eigentümer) GEFORDERT, seinen Betrieb / Wohnung SELBST zu SICHERN, jeder Veranstalter und jeder Betrieb ist VERPLICHTET die Gefahr zu BEGRENZEN, die von dem Betrieb ausgeht (vgl. Art 14 Abs. 2 GG: Eigentum Verpflichtet...) 

Ist der VERANTWORTLICHE nicht in der LAGE seinen Verpflichtungen NACH zukommen - KANN er sich diese Sicherheit auch KAUFEN. Tut er das nicht BLEIBT er im Schadenfalles auf den Kosten SITZEN.

Den, Eigentum Verpflichtet...)
Auch MIT Haftpflichtversicherung...

GEPRÜFTE FIRMEN IN IHRER UMGEBUNG