GELDTRANSPORTER

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§ SCHUSSWAFFEN
Es dürfen NUR Schusswaffen bereitgehalten und geführt werden, die AMTLICHE geprüft sind und ein in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes BESCHUSS ZEICHEN tragen. § 7 oder § 41 Waffengesetzt. BGV A1 - "Grundsätze der Prävention" SIND einzuhalten. 


Es wird DRINGEND empfohlen Geld oder Botengänge NICHT in einem Alleingang durchzuführen


Bei einem ÜBERFALL und nicht Einhaltung der Bestimmungen ERLISCHT im Schadensfalle die VERSICHERUNGSLEISTUNG. Auch MIT Hapflichtversicherung. 

GEPRÜFTE FIRMEN IN IHRER UMGEBUNG